TERMINE und Aktuelles
Für interessierte Hauseigentümer und auch Nichtmitglieder bieten wir eine Reihe von interessanten Veranstaltungsterminen an:
Mitgliederversammlung und Stammtische
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Aktuelles
—Der neue Mietspiegel das Stadtgebiet Oelde tritt ab 01.01.2025 in Kraft
siehe: https://www.oelde.de/de/rathaus/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/2024/12/neuer- mietspiegel/
Die Stadt Oelde hat die Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen :
für die Grundsteuer B (Wohngrundstücke): 647 v.H.
für die Grundsteuer B (Nichtwohngrundstücke): 1.190 v.H.
Entwicklung:
Die Hebesätze betragen seit 2018:
Hebesatz A: 260 v. H. Hebesatz B: 474 v. H.
Die Hebesätze betragen ab 2024:
Hebesatz A: 260 v. H. Hebesatz B: 490 v. H.
Die Hebesätze betragen ab 2025:
Grundsteuer A : 276 v. H.
Grundsteuer B differenziert:
Wohnen: 647 v. H.
Gewerbe: 1190 v. H.
—Neue Grundsteuer ab 2025 verfassungswidrig?
Haus & Grund: Aussetzung der Vollziehung beantragen
siehe auch: https://bap.navigator.web.de/mail?sid=61d10ad71ae65ec67e76d43ba6bbda156096016846657f475630b648f487978c8c08f1add386e72191da870cd1b8e7e9
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen Versuch zur Rettung der vermutlich verfassungswidrigen neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell gestartet. Entgegen dem Gesetz können Eigentümer nun einen niedrigeren Wert nachweisen und geltend machen. „Es ist ein schöner, aber auch beunruhigender Erfolg, dass die Finanzbehörden entgegen dem Gesetz die Möglichkeit zur Berücksichtigung realistischer Grundstückswerte eröffnen“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die koordinierten Ländererlasse. „Der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz hat dies im Gesetz noch verweigert.“
Nach den ersten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in den Musterverfahren von Haus & Grund Deutschland und Steuerzahlerbund sehen sich die Finanzbehörden anscheinend zu diesem Schritt genötigt. Nach Auffassung von Haus & Grund ist dies jedoch kein Schritt zur Rettung des Bundesmodells der Grundsteuer, sondern das erste Indiz dafür, dass auch die Behörden diese Steuer für verfassungswidrig einstufen.
Eigentümer, die davon ausgehen, dass der festgestellte Grundstückswert den tatsächlichen Wert ihres Grundstückes um 40 % oder mehr übersteigt, sollten laut Haus & Grund beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dafür müssen sie nur darlegen, warum der tatsächliche Wert niedriger ist als der von den Finanzämtern angenommene. In der Folge müssen bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Grundsteuern auf Grundlage des Bescheides bezahlt werden.
—- Kommunale Wärmeplanung der Stadt Oelde:
Wegen der Wichtigkeit des Themas für die individuelle Wärmeversorgung hatte Haus und Grund Oelde bei der Stadt Oelde nach dem Stand der kommunalen Wärmeplanung angefragt. Eine Lösung bzw. Entscheidung liegt noch nicht vor. Wir haben der Stadt mitgeteilt, dass die Mitglieder von Haus und Grund an der Mitteilung der Planungsergebnisse sehr interessiert sind und der Verein auch an Informationsveranstaltungen und Workshops natürlich mitzuarbeiten bereit ist. Brief der Stadtverwaltung Oelde siehe unten nach „Angebot“
Termine 2025
— Mi 12. März 18.00h Jahreshauptversammlung mit Vorstandswahlen und Vortrag: „Erben und Vererben“,
Rechtsanwalt Willemsen
— Mo 02.Juni 18.00h Rechtsanwältin Heike Lampe, Soest, Vortrag: Sozialhilferegress im Pflegefall der Eltern
— Mi 24. Sept. 18.00h : Vortrag Stadtwerke Ostmünsterland zum Thema: Entwicklung/Ausblick
Strom/Gasversorgung/-preise unter Berücksichtigung der neuen Regierungen in USA und Deutschland.Referenten:
Herr Stefan WErner und Frau Ellen Baumhöfer
— Mi 03. Dez. 18.00h Jahresausklang mit Vortrag und gemeinsamem Abendessen (mit Selbstbeteiligung)
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Die für Vereinsmitglieder kostenlose
Rechtsberatung
und die
Beratung zu Fragen der Hausverwaltung und der Nebenkostenabrechnungen
Die Rechtsberatung findet wieder einmal monatlich persönlich in der Geschäftsstelle Volksbank Immobilien GmbH , Warendorfer Str.61 statt. Die Beratung zur Hausverwaltung finden statt im Büro Cordes Immobilien, Warendorfer Str. 43. Melden Sie bitte Ihren Beratungsbedarf telefonisch unter Tel.Nr. 02522/61091 an.
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Hier die Termine in 2025:
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Terminänderungen vorbehalten————————–
Angebot:
10% Rabattaktion*) im Raiffeisenmarkt Oelde am Freitag 14.03. und 05.09. 2025 ganztägig
Auf Nachfrage konnten wir die Rabatt-Vereinbarung für 2025 erneuern, allerdings
reduziert auf 10 (bis 2023 20)%Rabatt Es wäre schön, wenn
das Angebot von den Mitgliedern rege genutzt würde, damit es uns erhalten bleibt.
Als Ausweis gilt das aktuelle Haus und Grund-Monatsmagazin mit dem eingedruckten Mitgliedsnamen.
Es gelten die Regeln des Raiffeisenmarktes.
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——————– Brief der Stadt Oelde zur kommunalen Wäremplanung vom 5. Febr. 2024 –———————-
Sehr geehrter Herr Tradt,
Sie hatten mit Ihrem Schreiben vom 25.01.2024 um Informationen im Zusammenhang mit der Kommunalen Wärmeplanung für Oelde gebeten.
Die Stadt Oelde steht bei dem Thema noch ganz am Anfang und es ist zu früh um Aussagen über mögliche Auswirkungen für Immobilienbesitzer*innen in Oelde zu treffen.
Mitte Dezember letzten Jahres wurden die Stadtwerke Ostmünsterland mit der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung beauftragt.
Die Fertigstellung des Konzeptes für Oelde soll bis Dezember 2024 erfolgen.
Momentan wird die Datenerhebung für das gesamte Stadtgebiet vorgenommen, um vorhandene Versorgungsstrukturen, Wärmebedarfe und Wärmequellen zu erheben (Bestandsanalyse).
Über mögliche Umsetzungen von Maßnahmen, wie z.B. Nah- oder Fernwärmeeinrichtungen und einen Anschluss- und Benutzungszwang lässt sich derzeit noch keine Aussage treffen.
Ziel des Konzeptes ist es, Maßnahmen und Strategien zu erarbeiten, eine klimaneutralen Wärmeversorgung in Oelde bis 2045 gelingen kann.
In diesem Zusammenhang sollen auch externe Akteure – hierzu gehören auch Immobilieneigentümer*innen – in Form von Workshops, Umfragen und Interviews beteiligt werden.
Es wird auch immer wieder die Frage gestellt, wie sich die Erstellung einer Wärmeplanung auf den Einbau neuer Heizungen nach dem neuen Gebäudeenergiegesetzt auswirkt
Die Erstellung eines Wärmeplans löst an sich nicht das frühere Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes bzw. die Pflicht zum Einbau von Heizungen mit 65% Erneuerbarer Energien aus, sondern erst die Ausweisung eines Gebiets als Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet. Die Ausweisung ist eine gesonderte Entscheidung der Kommune bzw. der Politik und bedarf einer konkreten Umsetzungsplanung.
Das GEG tritt in diesem Gebiet dann einen Monat nach Bekanntgabe der Ausweisung in Kraft. Ansonsten gilt: Für Heizungen in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten und in allen Bestandsgebäuden gilt die 65%-EE-Regelung erst, wenn die Fristen für die Erstellung der kommunalen Wärmepläne ablaufen. Dies soll in Kommunen unter 100.000 Einwohner bis zum 30.6.2028 verbindlich sein.
Weiterhin gilt: Bei bestehenden Gas- oder Öl-Heizungen die funktionieren oder repariert werden können, dürfen noch bis zum 31.12.2044 betrieben werden.
Sobald die ersten „präsentationsreifen“ Zwischenergebnisse für Oelde vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.
Des Weiteren möchte ich Sie über eine Veranstaltung der VHS informieren. Am 07.02.2024 referiert der Gebäudeenergieberater Peter Haferkemper über das Gebäudeenergiegesetzt und darüber, was Immobilieneigentümer*innen in Zukunft beachten müssen. Vielleicht ist diese Veranstaltung interessant für ihre Mitglieder. Anbei der Link zur Anmeldung (falls noch nicht bekannt): VHS Kurse | Stadt Oelde
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stefanie Gröne
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Stadt Oelde
Die Bürgermeisterin Klimaschutzmanagement |